Programm 03

Ernährungsmedizinische Beratung

Ärztliche Ernährungstherapie bei medizinisch indizierten Stoffwechselerkrankungen, Unverträglichkeiten und Mangelzuständen.

Ernährung ist einer der wirksamsten Hebel bei vielen Stoffwechsel- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Anders als allgemeine Ernährungstipps ist die ärztliche Ernährungstherapie befundgestützt: Sie setzt an Ihren Laborwerten, Ihrer Körperzusammensetzung und Ihrer Krankengeschichte an.

Im Mittelpunkt stehen wenige, konkrete und alltagstaugliche Veränderungen — nicht Kalorienzählen, sondern wirksame Anpassungen, die zu Ihrem Leben passen.

Leistungsumfang

  • Ausführliche Ernährungsanamnese und -protokoll
  • Körperzusammensetzungsanalyse (Bioimpedanz, BIA)
  • Labordiagnostik (Mikronährstoffe, Fettstoffwechsel, Insulinresistenz)
  • Individueller Ernährungsplan
  • Einzelberatung zu Lebensmittelauswahl und Portionen
  • Verlaufskontrollen (Gewicht, Labor, BIA)
  • Schulung zu Lebensmittelkennzeichnung und Nährwerten
  • Begleitung bei Allergien und Intoleranzen

Medizinische Indikationen

Dieses Programm kommt insbesondere bei folgenden Konstellationen in Betracht. Die individuelle Indikation stellt der Arzt im persönlichen Gespräch.

  • Adipositas
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Metabolisches Syndrom
  • Mangelernährung / Mikronährstoffmangel
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Gicht / Hyperurikämie
  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen

Diese Leistungen sind bei dokumentierter medizinischer Indikation als ärztliche Heilbehandlung von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 14a UStG). Maßgeblich ist das therapeutische Ziel, das in der Patientenakte nachvollziehbar dokumentiert wird.

Persönliche Beratung

Ob und in welchem Umfang dieses Programm für Sie sinnvoll ist, klären wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch.

Termin anfragen

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information über das jeweilige Leistungsprogramm und ersetzen keine individuelle ärztliche Beratung. Art und Umfang der tatsächlich erbrachten Leistungen richten sich nach der individuellen medizinischen Indikation und werden patientenbezogen dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt als Einzelleistung nach GOÄ.